Neue Richtlinien und Unterrichtsvorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Seit dem 01.08.2022 gelten die neuen Richtlinien und Unterrichtsvorgaben. Sie lösen die Richtlinien von 1980 ab. Sie sind ab sofort Bezugsquelle für jede Förderplanung und alle unterrichtlichen Planungen.
Unsere Aufgabe ist es nun unsere schuleigenen Vorgaben (Arbeitspläne bzw. schulinternen Curricula) zu überprüfen und diese kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Kinderschutzkonzept
„Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Geistiger Behinderung – Auf dem Weg zum Kinderschutzkonzept der Comenius-Schule“ – eine eintägige Fortbildung (SchiLf) galt dem Kollegium als Einstieg in die gemeinsame Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz und für die Entwicklung eines wirksamen schulischen Kinderschutzkonzeptes.
Aber auch unsere SchülerInnen sollen zu Wort kommen: Wo bzw. an welchen Orten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände fühlen sie sich unsicher?
Sie möchten mehr zum Thema „Schulentwicklung“ erfahren – sprechen Sie uns gerne an! 🙂